Rechtliche Bewertung

1989: Kindern mit UN-Kinderrechtskonvention sichern die Vereinten Nationen das Recht zum Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung. 2002 wurde ein internationaler Gedenktag eingerichtet, der Welttag gegen Kinderarbeit.

Er findet jährlich am 12. Juni statt. Seit 2003 wird im Rahmen des Gedenktages verstärkt auf  Kinderarbeit hingewiesen.

In Deutschland ist Kinderarbeit durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz enthält Ausnahmen, die besagen, dass Kinder ab 13 Jahren leichte Tätigkeiten ausführen können.

Die Beschäftigung von Kindern bei Veranstaltungen kann durch die Gewerbeaufsicht genehmigt werden.

 Der Arbeitgeber muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die Auflagen, Hinweise und Bedingungen beinhalten.